Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorliegt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen erbringen bzw. vorbehaltlos annehmen.

1.2 Sie gelten auch für alle künftigen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner.

 
2. ANGEBOT

2.1 Die Angebote sind freibleibend. Bei Bestellungen auf der Grundlage eines von uns schriftlich erstellten Angebotes kommt ein Vertrag zustande, falls wir nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Eingang, die Annahme der Bestellung ablehnen.

2.2 An allen Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen unserer Angebote bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Diese werden nicht übertragen und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.3 Mitarbeiter sind nicht befugt, über die schriftlichen Angebote hinaus mündliche Absprachen zu treffen oder weitergehende mündliche Zusicherungen abzugeben.

 
3. VERGÜTUNG

3.1 Die in den Angeboten genannten Preise werden über einen Zeitraum von 30 Tagen ab Angebotsdatum aufrecht erhalten, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Im Übrigen sind die Preise verbindlich, welche in der Auftragsbestätigung genannt werden, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Soweit auf Wunsch des Vertragspartners nach Freigabe oder Abnahme Änderungen vorzunehmen sind, handelt es sich um zusätzliche Leistungen, welche gesondert abgerechnet werden.

 
4. LEISTUNGSZEIT

4.1 Vereinbarte Fristen zur Durchführung der Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4.2 Die Prio Intermedia GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dass diese für den Vertragspartner unzumutbar sind.

4.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, tritt Lieferverzug dann ein, falls der Vertragspartner nach Ablauf von zwei Wochen nach dem vorgesehenem Lieferdatum eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ergebnislos geblieben ist. Eine hieraus resultierende Haftung wird beschränkt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen.

4.4 Leistungsverzögerungen, die auf höherer Gewalt beruhen oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der Firma Prio Intermedia GmbH liegen, sind nicht zu vertreten.

4.5 Sollte hierdurch die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich sein, so ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall entstehen keine Schadensersatzansprüche.

4.6 Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige vereinbarte Pflichten, so ist Prio Intermedia GmbH berechtigt, Ersatz des ihr hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen Zudem geht die Gefahr der unverschuldeten bzw. zufälligen Verschlechterung über.

 
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung ohne Skontoabzüge zur Zahlung fällig, es sei denn, dass schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden.

5.2 Sollten Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht erfüllt werden, so werden damit sämtliche noch ausstehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

5.3 Prio Intermedia GmbH ist nicht zur Vorlage von Belegen verpflichtet.

5.4 Wird ein Partner zahlungsunfähig oder wird ein Insolvenzverfahren beantragt, so kann Prio Intermedia GmbH die Erbringung weiterer Leistungen verweigern und insoweit auch vom Vertrag zurücktreten.

5.5 Eine Haftung der Firma Prio Intermedia GmbH wird auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, dies gilt auch für etwaige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 
6. ABSCHLAGSZAHLUNGEN

6.1 Nach Zustandekommen des Auftrages ist Prio Intermedia GmbH berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.

6.2 Weitere Abschlagszahlungen sind gemäß den vertraglichen Leistungen in angemessener Höhe zu leisten.

 
7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Im Falle der Gewährleistung ist Prio Intermedia GmbH zur Nachbesserung berechtigt. Bei Nichtbefolgung der durch Prio Intermedia GmbH erteilten Hinweise entfällt ein Gewährleistungsanspruch. Dies gilt insbesondere in Bezug auf alle Leistungen bezüglich Internetkommunikation.

7.2 Erkennbare Mängel müssten unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, durch welche weitergehende Schäden vermieden werden können und bei deren Beseitigung zu unterstützen.

7.3 Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

 
8. EINSCHALTUNG VON DIENSTLEISTERN UND ERFÜLLUNGSGEHILFEN

8.1 Die Prio Intermedia GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen, oder Teilen davon, zu beauftragen.

 
9. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT

9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Soweit zulässig wird für alle Rechtsstreitigkeiten Stuttgart als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

9.3 Sollte eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die rechtlich wirksam ist und dem Willen der Parteien am ehesten entspricht. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

9.4 Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, dies gilt auch in Bezug auf die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

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